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Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Geschrieben am Dienstag, 02.März. @ 12:41:11 CET von admin
JustizKarlsruhe - Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, ist die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig.

Das Gericht ordnete an, alle bisherigen Daten zu löschen. Nach dem Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden. Das Gesetz, dass seit 2008 in Kraft ist sollte die Strafverfolgungsbehörden als Gefahrenabwehr dienen.

FDP und Grüne zufrieden

Der FDP-Parteivorsitzende und Vize-Kanzler Westerwelle begrüßte den Richterspruch. "Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben." Auch Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) erlebe damit "eine wirkliche Bestätigung ihres langjährigen Engagements für Bürgerrechte". Peter Altmaier (CDU), parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion sagte: "Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können". Claudia Roth (Grüne) bewertete die Entscheidung als "einen riesengroßen Erfolg".
 
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